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Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen

Von Krankenhausbehandlungen umfasste Leistungen sollen künftig in Leistungsgruppen eingeteilt werden. Die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde soll bis zum 1. November 2026 abgeschlossen sein. Im Zusammenhang mit Leistungsgruppenzuweisungen muss der Medizinische Dienst prüfen, ob das Krankenhaus die Qualitätskriterien für diese Leistungsgruppen erfüllt.

Info-Text StrOPS

Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende Richtlinie (LOPS-Richtlinie). Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen. Die Richtlinie regelt zugleich die Leistungsgruppenprüfungen der Medizinischen Dienste.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30. Dezember 2025 die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ genehmigt. Die Richtlinie tritt am 10. Januar in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung. 

Die Richtlinie wurde an die OPS-Version 2026 angepasst und um den Teil II „Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V“ ergänzt. Die Datenstruktur dieser Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze und das Zugriffsberechtigungskonzept sind in den Anlagen 12 bis 14 der Richtlinie enthalten. 

OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt. Der MD Bremen legt den Prüfzeitraum für die OPS-Strukturprüfungen auf Januar, Februar und März 2026 fest.

Die Unterlagen für die Antragstellung finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst.