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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratungs- und Testauftrags für die Haupt-Domain www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MD Landesportal Bremen verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-bremen.com (Anmerkung: Die Domain änderte sich im Februar des Jahres 2024 von www.md-bremen.org auf www.md-bremen.com – sämtliche Inhalte blieben davon unberührt) zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

 

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmalig am 28.06.2023 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte am:

  • 15.06.2024

 

Allgemeine Hinweise

Der MD Bremen bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-bremen.com im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV und des BremBGG (Bremisches Behindertengleichstellungsgesetzes) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.md-bremen.com.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-bremen.com ist in großen Teilen mit den Anforderungen der BITV und des BremBGG (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Bremen hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht barrierefrei. Darüber hinaus sind u.a. auch die nachstehend aufgeführten Punkte noch nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform.

Prüfschritt Ergebnis
9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt Teilweise erfüllt
9.1.3.1 Info und Beziehungen Teilweise erfüllt
9.1.4.3 Kontrast (Minimum) Teilweise erfüllt
9.1.4.12 Textabstand Teilweise erfüllt
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge Teilweise erfüllt
9.2.4.7 Fokus sichtbar Teilweise erfüllt
9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen Teilweise erfüllt
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert Teilweise erfüllt

 

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.

 

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.


Senden Sie uns eine E-Mail an: info(at)md-bremen.com
oder nutzen Sie gerne unser Formular zum Melden von Barrieren.

 

Durchsetzungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen das Recht, die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik in Bremen einzuschalten. Die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik bietet extra zu diesem Zweck ein Beschwerdeformular an. Die Zentralstelle wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung können Sie nachlesen, wie das Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.