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Beantragung einer Strukturprüfung durch den Medizinischen Dienst Bremen

Auf dieser Seite haben wir alle grundlegenden Informationen zur Richtlinie sowie für die Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendigen Formulare zusammengestellt.

Box aktuelle Informationen Stand 27.06.22

Hauptinhalt Box aktuelle Meldungen 21.04.2023

StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen in der Version für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie tritt am 16. Januar 2025 in Kraft. Sie überbrückt den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) auf Basis des Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2026 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.

Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung. Am 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Diese Änderungen aus dem KHVVG werden erst wirksam, wenn der Medizinische Dienst Bund eine entsprechende Richtlinie erlassen hat. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis 12. Juni 2025 vorgesehen. Deshalb sind die Änderungen aus dem KHVVG in der StrOPS-Richtlinie 2025 nicht berücksichtigt. In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden die im KHVVG vorgesehenen Leistungsgruppenprüfungen sowie die Änderungen zum Prüfverfahren der OPS-Strukturprüfungen vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Das betrifft unter anderem die verbindliche Verwendung von Nachweisen und die Digitalisierung des Verfahrens. Die neuen Regelungen für die OPS-Strukturprüfungen werden ab dem zweiten Halbjahr 2025 anwendbar sein.

Insoweit richtet sich die StrOPS-Richtlinie 2025 insbesondere an Krankenhäuser, für die ohnehin keine Leistungsgruppenprüfungen vorgesehen sind. Diesen Krankenhäusern bietet die Übergangsrichtlinie die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem gewohnten Verfahren beantragen zu können. Dies kann sich vor allem für Krankenhäuser oder Krankenhausstandorte anbieten, die Strukturprüfungen für psychiatrische OPS-Kodes beantragen wollen.

Hintergrund StrOPS

Kurzbeschreibung StrOPS:

Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.

Text Hauptinhalt Krankenhaus-Strukturprüfung

Hintergrund:

Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V

Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde das bisherige System der Krankenhausabrechnungsprüfung umfassend reformiert. Erstmalig wird eine vorausschauend ausgerichtete Überprüfung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln durch die Medizinischen Dienste eingeführt (§ 275d SGB V). Krankenhäuser haben zukünftig regelmäßig die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie Leistungen abrechnen. Durch diesen prospektiven Prüfansatz hat der Gesetzgeber Rechts- und Planungssicherheit für Krankenhäuser und Krankenkassen geschaffen.

Grundlage der zu prüfenden Strukturmerkmale ist der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebene Operationen- und Prozedurenschlüssel nach § 301 Abs. 2 SGB V. Erstmals sind nun Krankenhäuser Antragsteller für eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst und erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Bescheinigung, die Voraussetzung für die Vereinbarung und Abrechnung der entsprechenden Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V dient der einheitlichen Umsetzung der Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst. Sie regelt das Verfahren zur Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Prüfungen der Einhaltung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des MD Bund, ebenso ein Archiv zu den OPS-Strukturprüfungen der vergangenen Jahre.

 

 

 

 

Selbstauskunftsbögen 21.04.2023

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